Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir hier zusammengestellt. Weitere Fragen kannst du auch bei unserem Online-Infotermin stellen:
19. Februar 2026 (18:00 Uhr) – zum Zoom-Zugang
Voraussetzungen
Um sich für ein Studienstipendium bei der sdw zu bewerben, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du studierst in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule.
- Du studierst in Vollzeit (nicht Teilzeit oder berufsbegleitend).
- Zum Zeitpunkt unserer Online-Auswahltage hast du noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit vor dir (Bachelor und Master zusammengenommen).
Beachte bitte, dass du als ausländische Studierende oder ausländischer Studierender gemäß BAföG §8, Abs. 1-3 förderberechtigt sein musst. Es gibt keine Beschränkungen bei der Fachausrichtung des Studiums oder des Alters; grundsätzlich richtet sich die Förderung an den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Zu den Auswahlgesprächen, die online im September und Oktober stattfinden, muss die Immatrikulation jedoch erfolgt sein. Sollte dir die Immatrikulationsbescheinigung zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegen, reiche diese bitte schnellstmöglich nach. In unserem Bewerbungsportal findest du dazu eine entsprechende Nachtragsmaske.
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Zu den Auswahlgesprächen, die online im September und Oktober stattfinden, muss die Immatrikulation erfolgt sein. Bitte reiche Kopien des Abiturzeugnisses bzw. der Hochschulzugangsberechtigung, des Berufsabschlusszeugnisses und ggf. Kopien der Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber ein.
Nein, eine Bewerbung ist nicht möglich. Wir können nur Personen, die in Vollzeit studieren, mit einem Stipendium fördern.
Nein, eine Bewerbung ist nicht möglich. Wir können nur Personen, die in Vollzeit studieren, mit einem Stipendium fördern.
Ja, das ist möglich, wenn es sich um ein Vollzeitstudium an einer staatlich anerkannten Fernhochschule handelt. Zudem musst du über die zeitlichen Kapazitäten verfügen, um regelmäßig an unserem Veranstaltungsprogramm teilzunehmen und für mindestens vier Semester aktiv in einer unserer Regionalgruppen mitzuarbeiten.
Ja, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt, das staatlich anerkannt wird. Mit dem Bachelorabschluss, der an der Berufsakademie (BA) erworben wurde, muss die Berechtigung für die Weiterführung eines Masterstudiums an einer FH gewährleistet sein. Wenn du dich bewerben möchtest, lege bitte die Nachweise für diese formalen Voraussetzungen deinen Bewerbungsunterlagen bei.
Nein, eine Bewerbung ist nur möglich, wenn du zum Zeitpunkt der Auswahltage noch mindestens vier Fachsemester Regelstudienzeit vor dir hast (Bachelor und Master zusammengezählt).
Ja, eine Bewerbung ist auch in diesem Fall möglich. Beachte bitte, dass der Studienabbruch nur bis zum abgeschlossenen 4. Semester erlaubt ist. Hast du dein Studium erst danach abgebrochen, ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Ja, eine Bewerbung ist auch in diesem Fall möglich. Beachte bitte, dass der Studiengangwechsel nur bis zum abgeschlossenen 4. Semester erlaubt ist. Hast du deinen Studiengang erst danach gewechselt, ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Nein, es gibt keine Altersgrenze. Allerdings ist die Studienförderung der sdw laut Richtlinien auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet; es gelten zudem die BaföG-Richtlinien.
Ja, eine Weiterförderung ist möglich. Für die Fortsetzung deiner Förderung musst du das Bewerbungsverfahren nicht erneut durchlaufen, sondern bewirbst dich intern um die Weiterförderung.
Ja, eine Bewerbung ist in diesem Fall möglich. Beachte bitte, dass du dich zum Zeitpunkt der Auswahltage (also im entsprechenden Wintersemester) im ersten Semester deines Masters befindest und dieser mindestens vier Semester umfasst.
Die Immatrikulationsbescheinigung zum Masterstudium muss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegen; sie kann bis vor Beginn der Auswahltage in der Nachtragsmaske des Bewerbungsportals hochgeladen werden.
Nein, wir können nur viersemestrige Masterstudiengänge fördern, die im Anschluss an ein abgeschlossenes Bachelorstudium absolviert werden.
Nein, Auslandsaufenthalte werden nicht einzeln von der sdw gefördert. Du musst in unserer Studienförderung sein, damit dein Auslandsaufenthalt (z. B. im Rahmen deines Studiums) gefördert werden kann.
Ein Auslandsstudium fördern wir im grenznahen Gebiet in der Schweiz, Frankreich und Österreich. Als grenznah gelten dabei Studienorte, die mit Bus oder Bahn höchstens 90 Minuten (einfache Fahrt) von der nächstgelegenen Regionalgruppe entfernt liegen. Diese liegen in Paris (Frankreich), Wien (Österreich) und Zürich/St. Gallen (Schweiz). Denn auch bei einem Studium im Ausland setzen wir eine aktive und regelmäßige Mitwirkung in einer Regionalgruppe voraus.
Neben den genannten drei Städten fördern wir auch (ausschließlich) 4-semestrige Masterstudiengänge (aktuell keine Bachelorstudiengänge) im Großraum London in begründeten Fällen. Diese liegen vor, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Du absolvierst ein Bachelorstudium im Vereinigten Königreich und möchtest das Masterstudium direkt daran anschließen.
- Dein gewählter Masterstudiengang wird an keiner Hochschule in der EU angeboten.
- Der Fachbereich des gewählten Studiengangs (also nicht die Hochschule als Ganzes) liegt in einem der drei folgenden Rankings unter den ersten 150 Fachbereichen weltweit:
- QS WorldUniversity Rankings: topuniversities.com/subject-rankings
- Times Higher Education World University Rankings: www.timeshighereducation.com/world-university-rankings
- Academic Ranking of World Universities: www.shanghairanking.com
Um als ausländische Studierende oder ausländischer Studierender ein Stipendium erhalten zu können, musst du formal BAföG-berechtigt sein. Du kannst z.B. hier nachlesen, ob das auf dich zutrifft.
Auswahlkriterien
Nein, es können sich Studierende aller Fachrichtungen bewerben. Das Studienfach ist kein Auswahlkriterium.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sich über ihre persönlichen und beruflichen Ziele bereits Gedanken gemacht haben. Die Wahl des Studienfachs sollte überzeugend begründet werden können. Zügig zu studieren, sehen wir als selbstverständlich an.
Als Begabtenförderungswerk erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern Leistungen, die sich im oberen Drittel des Leistungsspiegels im jeweiligen Fachbereich bewegen. Die Abiturnote sollte ebenfalls im oberen Drittel des betreffenden Bundeslands liegen. Wir legen allerdings keine absolute Notengrenze fest: Eine etwas schwächere Abiturnote kann durch besondere Stärken in anderen Auswahlkriterien ausgeglichen werden. Das gleiche gilt für die Studienleistungen. Ob du gut zur sdw passt, hängt auch davon ab, inwiefern du unsere Auswahlkriterien im Gesamtpaket erfüllst.
Wer sich gesellschaftlich engagiert, trägt aktiv zur Stärkung des Gemeinwohls bei. Die Person unterstützt und gestaltet also Gemeinschaften bzw. größere Teile der Gesellschaft oder sie setzt sich für Themen ein, um die Lebensumstände verbessern.
Zu gesellschaftlichem Engagement zählen wir traditionelle Formen des Ehrenamts, z. B. in Hochschulen, Sportvereinen, Parteien, Kirchen, gemeinnützigen Initiativen oder sozialen Einrichtungen. Aber auch andere Formen der Mitwirkung und Verantwortungsübernahme werten wir als gesellschaftliches Engagement. Im Folgenden findest du einige Beispiele:
- Unterstützung im familiären Umfeld: Engagement kann sich in der verantwortungsvollen Pflege von Familienmitgliedern oder in der Betreuung von mehreren Geschwistern zeigen, wenn dies die familiären Umstände erfordern.
- Initiativen zur Verbesserung des lokalen Umfelds: Einsatz für lokale soziale Angebote, Entwicklung von Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gemeinde usw.
- Schulische oder universitäre Aktivitäten: Mitarbeit in Schülervertretungen, Organisation von Bildungs- oder Kulturveranstaltungen, Unterstützung von Mitschülerinnen und Mitschülern durch Nachhilfe und Mentoring usw.
- Engagement in kulturellen, religiösen oder sozialen Gruppen: aktive Mitgestaltung in Kulturvereinen, religiösen Gemeinschaften oder sozialen Gruppen, einschließlich der Organisation von Veranstaltungen oder der Leitung von Gruppenaktivitäten.
- Digitale Projekte: Unterstützung von Online-Bildungsprogrammen oder Beteiligung an digitalen Projekten, die sich mit gesellschaftlichen Themen befassen oder für bestimmte Probleme sensibilisieren.
- Soziales Unternehmertum: Aktivitäten, die unternehmerische Ansätze nutzen, um soziale, kulturelle oder umweltbezogene Probleme zu lösen. Dazu zählt die Gründung von Startups oder die Entwicklung innovativer Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen
Um das ehrenamtliche Engagement zu belegen, nutze ausschließlich das hier bereitgestellte Formular. Die Belege müssen Angaben zu Dauer und zeitlichem Umfang sowie zu den Inhalten deines ehrenamtlichen Engagements enthalten. Belege ohne Datum, Unterschrift und Stempel der ausstellenden Einrichtung werden nicht anerkannt.
Wenn du dich bislang noch gar nicht ehrenamtlich engagiert hast, sind deine Chancen auf ein Stipendium bei der sdw leider ausgeschlossen. Das ehrenamtliche Engagement ist für uns ein wichtiges Auswahlkriterium. Zukünftig geplantes Engagement können wir nicht berücksichtigen.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen musst du für die Bewerbung bei uns einreichen:
- Ausländische Studierende:
- EU-Länder: Passkopie hochladen
- Nicht EU-Länder: Aufenthaltstitel hochladen; ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse mind. auf C1 oder DSH 2 -Niveau
- Nachweis Regelstudienzeit deines Studiums
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Auflistung bisheriger Studienleistungen
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Bachelorzeugnis (wenn du dich um eine Masterförderung bewirbst)
- Nachweise über gesellschaftliches Engagement (mit dem sdw-Formular)
- Ausbildungszeugnis, Arbeitszeugnis, Zeugnisse über Praktika
Im Dokument zu unseren formalen Voraussetzungen, das auf unserer Website verlinkt ist, findest du noch weiterführende Informationen dazu.
Ja, eine Bewerbung ist auch in diesem Fall möglich. Reiche stattdessen bitte deine letzten drei Zwischenzeugnisse ein. Das Abiturzeugnis kannst du bis vor Beginn der Auswahlgespräche online im Bewerbungsportal hochladen.
Ja, das ist möglich. Bis zum Beginn der Auswahltage kannst du im Bewerbungsportal über die Nachtragsmaske die fehlenden Unterlagen nachreichen. Bitte beachte, dass die einzigen Unterlagen, die du bis zu diesem Zeitpunkt nachreichen kannst, das Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis und die Immatrikulationsbescheinigungen sind.
Wenn du bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine benoteten Leistungsnachweise erbracht hast, reiche bitte eine Bestätigung des Prüfungsbüros deiner Hochschule ein, die diesen Sachverhalt bestätigt.
Grundsätzlich müssen die Unterlagen nicht beglaubigt sein. Ausgenommen sind hiervon Zeugnisübersetzungen; diese müssen beglaubigt sein.
Die Nachweise über dein Engagement sind für die Bewerbung sehr wichtig. Du solltest unbedingt die Organisation bzw. die Person kontaktieren, die dein Engagement beschreiben und bestätigen kann. Fehlende Nachweise führen dazu, dass wir deine Bewerbung nicht berücksichtigen können.
Wenn dein Verein oder die Einrichtung, bei der du dich engagierst, über keinen Stempel verfügt, brauchen wir eine andere Art von Nachweis. Hänge in diesem Fall bitte ein zusätzliches Schreiben an das ausgefüllte Formular an, das folgende Kriterien erfüllt:
- Das Schreiben muss auf offiziellem Briefpapier der Einrichtung verfasst sein.
- Die Person, die das Ehrenamtsformular ausgefüllt hat, bestätigt in dem Schreiben, dass sie die bezeugende Person für dein Engagement ist.
Förderung
Nein, so eine Förderung gibt es bei der sdw nicht.
Nein, eine gleichzeitige materielle oder ideelle Förderung durch die sdw und ein anderes der dreizehn Begabtenförderungswerke (Übersicht unter www.stipendiumplus.de), die Ausbildungsförderungsämter (BAföG), das Deutschlandstipendium, das Max-Weber-Programm oder andere Förderungseinrichtungen der Länder oder des Bundes ist ausgeschlossen.
Solltest du eine materielle Förderung durch eine andere, oben nicht genannte Einrichtung aus nicht-öffentlichen Mitteln erhalten, wird diese im vollen Umfang auf dein Stipendium bei uns angerechnet.
Alle Stipendien des Studienförderwerks Klaus Murmann werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gezahlt. Wir unterliegen daher bei der Berechnung der Stipendien den BMFTR-Richtlinien.
Alle Studierenden erhalten in jedem Fall eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Auch Auslandsaufenthalte fördern wir. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Pauschale für die Kinderbetreuung erhalten. Die Höhe des ausgezahlten Lebenshaltungsstipendiums für Studierende ist abhängig von der finanziellen Situation deiner Familie.
Wenn du nicht über deine Eltern krankenversichert bist, können wir dir außerdem einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Nein, Studiengebühren an deutschen Hochschulen werden von uns nicht erstattet. Nach unseren Informationen befreien einige Hochschulen Stipendiatinnen und Stipendiaten der 13 Begabtenförderungswerke auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen. Bitte erkundige dich direkt an deiner Hochschule nach einem möglichen Gebührenerlass.
Sonstiges
Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich. Ausgenommen sind Personen, die bereits das komplette Auswahlverfahren durchlaufen und an den Online-Auswahlgesprächen teilgenommen haben.
Nein, das Geld das du im Rahmen unseres Studienstipendiums musst du nicht an uns zurückzahlen.
Das Auswahlverfahren des Studienförderwerks Klaus Murmann besteht aus zwei Auswahlstufen. In beiden Auswahlstufen wird aus allen Bewerbungen jeweils eine Anzahl an Bewerbungen für die nächste Stufe ausgewählt. In der ersten Stufe – der Vorauswahl – werden die eingegangenen Bewerbungen in der Geschäftsstelle geprüft und gelesen. Die stärksten 550 Bewerberinnen und Bewerber werden zu den Online-Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlgespräche dauern etwa 70 bis 75 Minuten, finden in Form eines strukturierten Interviews und eines Kurzvortrags statt und werden von einer Auswahlkommission, die aus zwei Mitgliedern besteht, geführt.