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Stipendium

Das Studienkolleg vergibt Stipendien an Studierende, die über ein qualifiziertes Auswahlverfahren in die Begabtenförderung der sdw aufgenommen worden sind. Alle Stipendien werden ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Bei der Vergabe und der Berechnung der Stipendien unterliegt die sdw daher den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese Richtlinien sind analog zu den BAföG-Richtlinien.

 Gefördert werden können:

  • Studierende, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzen,
  • Studierende anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind.

Kollegiaten, die während ihrer regulären Förderzeit für Studien- oder Praxissemester ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine zusätzliche finanzielle Auslandsförderung zu erhalten.

Nicht gefördert werden können hingegen Auslandsaufenthalte oder Forschungsprojekte von Studierenden, die sich nicht in der regulären Förderung der sdw befinden.

Stipendienleistungen

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt.

  • Stipendium (einkommensabhängig): monatlich bis zu 525 Euro (ab 01.10.2008: 585 Euro)
  • Büchergeld (einkommensunabhängig): monatlich 80 Euro
  • Familienzuschlag: monatlich 155 Euro

Wir fördern bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten

  • Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Reisekostenzuschuss
  • Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
  • anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
  • Übernahme von Council-Gebühren

Veranstaltungsprogramm

Bei den zentral organisierten Veranstaltungen des Studienkollegs übernimmt die sdw die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Reisekosten erstattet die sdw nicht.

Informationen zu Studiengebühren

Folgende Hochschulen befreien nach unseren Informationen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke, zu denen auch die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen:

Bayreuth, Universität
Eichstatt, Katholische Universität
Frankfurt/Main, Universität
Freiburg, Universität
Heidelberg, Pädagogische Hochschule
Konstanz, Universität
Passau, Universität
Tübingen, Universität

 

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