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Promotionsförderung

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Promovierende ist abhängig von der Einkommenssituation der Stipendiatin/des Stipendiaten. Zusätzlich zum Stipendium wird eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährt.

  • Stipendium (Förderhöchstsatz): 1050 Euro/Monat
  • Forschungskostenpauschale: 100 Euro/Monat
  • Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 155 Euro für das erste Kind und 50 Euro für jedes weitere Kind bis maximal 255 Euro gezahlt werden.

Doktoranden werden in dem von ihnen beantragten Zeitraum, aber für maximal drei Jahre gefördert. Bei Bewerbungen, die im Zeitplan bereits mehr als zwei Jahre vorsehen, erfolgt zunächst eine Förderbewilligung für zwei Jahre. Nach Ablauf der ersten zwei Förderjahre kann die Weiterförderung nach Überprüfung des Fortgangs des Promotionsvorhabens gewährt werden.

Planen Sie daher bitte von Anfang an realistisch und beachten Sie, dass die Förderung

  • frühestens in dem Monat, in dem das zentrale Auswahlverfahren stattfindet (in der Regel Mai und November) beginnen kann.
  • spätestens 3 Monate nach dem zentralen Auswahlverfahren beginnen muss.
  • mindestens 18 Monate andauern muss.

Wir können innerhalb des Zeitplans bis zur Abgabe der Promotion fördern.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:

  • Zuschläge zum Stipendium während der Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Reisekostenzuschuss
  • Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
  • anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
  • Übernahme von Council-Gebühren

 

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