Home | Kontakt | Impressum & Disclaimer | english

Voraussetzungen

Der Bewerbungszeitraum für die Aufnahme in den Jahrgang 2008 ist bereits abgeschlossen. Für die Aufnahme in das Studienkolleg können Sie sich  im Sommersemester 2009 über den Vertrauensdozenten bzw. Ansprechpartner in Ihrer Region bewerben.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, unsere Bewerbungsfristen und den Bewerbungsablauf.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie sich in der rechten Box als PDF herunterladen.

Ebenfalls in der rechten Spalte finden Sie einen Link zur Seite mit der Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten und Ansprechpartner in Ihrer Region.

Bewerbungsfristen:

  • Studienanfänger: Eine Bewerbung vor Aufnahme des Studiums ist möglich; gefördert werden Studierende frühestens mit Beginn des Studiums
  • gestufte Bachelor-und Masterstudiengänge/ Staatsexamen:
    - bei einer Regelstudienzeit von maximal acht Semestern: bis Ende des 2. Semesters
    - bei einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern: bis Ende des 4. Semesters
  • Masterstudiengänge (mind. 4 Semester): vor Aufnahme des Studiums

Bewerben können sich Studierende, die

  • ein Lehramtsstudium oder ein anderes wissenschaftliches Studium mit dem Berufsziel Lehrer absolvieren,
  • Deutsche oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sind
  • oder die nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind.

Bei der Aufnahme in die Studienförderung müssen Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein.

Weitere Kriterien:

  • bei Studienanfängern: Vorlage des Abiturzeugnisses
  • bei Studierenden: Vorlage aller Leistungsnachweise, die Sie bis zum Bewerbungszeitpunkt erhalten haben. Zu mindestens drei Leistungsnachweisen benötigen wir zusätzliche Informationen:
    a) drei aktuelle Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER
    b) durch einen Hochschullehrer ausgefüllte fachliche Einschätzungen zu drei Leistungsnachweisen.
    Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung vor dem Ende des 4. Semesters keine Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen ein
  • während der Förderzeit mindestens sechs Semester Präsenz im Inland, um eine aktive Teilnahme am Förderprogramm zu gewährleisten
  • bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr Abitur nicht in Deutschland erworben haben, werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt. Die sdw behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern (z.B. DSH-Prüfung, Zentrale Mittelstufen-Prüfung des Goethe-Instituts, TestDaf-Zertifikat)

Zweit- oder Aufbaustudiengänge können nur in Ausnahmefällen gefördert werde. Diese Regelung gilt hauptsächlich für Studierende des Lehramts für berufliche Schulen, die nach einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium und anschließender Berufstätigkeit ein Aufbaustudium absolvieren. Handelt es sich bei dem Aufbaustudium um ein Masterprogramm, müssen sich die Studierende vor Beginn des Aufbaustudiums bewerben.

Eine Bewerbung von Lehramtsstudierenden, die bereits für die Förderung im Studienförderwerk Klaus Murmann abgelehnt wurden, ist nicht möglich.

Bewerbungsablauf:

  • Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen, anschließend Sendung der Unterlagen an den nächstgelegenen Vertrauensdozenten bzw. Ansprechpartner in Ihrer Region (Kontaktdaten s.u. Kollegiatengruppen)
  • Vereinbarung eines Vorgesprächs mit dem Vertrauensdozenten
  • Im Falle eines positiven Votums seitens des Vertrauensdozenten: Einladung zum zentralen Auswahlverfahren nach Berlin (Assessment-Center)

Die Bewerbungsfristen werden von den Vertrauensdozenten des jeweiliegen Standortes festgelegt. Sie finden die aktuellen Bewerbungsfristen für den jeweiligen Standorte auf den Seiten der Kollegiatengruppen.

Das nächste zentrale Auswahlverfahren findet in der Woche vom 28. September bis zum 04. Oktober 2009 in der Nähe von Berlin statt.

 

© Stiftung der Deutschen Wirtschaft