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Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, unsere Bewerbungsfristen und den Bewerbungsablauf.
Bitte füllen Sie zunächst den Online-Bewerbungsbogen aus (siehe Link "Bewerbung Stipendium" in der rechten Spalte). Reichen Sie diesen gemeinsam mit den kompletten schriftlichen Bewerbungsunterlagen - die Hinweise zur Anfertigung der Bewerbungsmappe finden Sie unter dem angegebenen Link - bei Ihrem regionalen Vertrauensdozenten ein. Der Link mit der Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten befindet sich ebenfalls in der rechten Spalte.
Formale Voraussetzungen:
Bewerben können sich Studierende aller Fächer mit dem Berufsziel "Lehramt" - die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen
- anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind
- mit Migrationshintergrund, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben
und die bereits an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland immatrikuliert sind.
Studierende, die sich für ein Assessment Center im Frühjahr bewerben, dürfen zum 1. April des entsprechenden Kalenderjahres das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Studierende, die sich für ein Assessment Center im Herbst bewerben, dürfen zum 1. Oktober des entsprechenden Kalenderjahres das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zu beachten ist ferner:- Wir fördern Studierende, wenn bei einer Aufnahme in die Förderung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit verbleiben und der Stipendiat mindestens drei Semester aktiv in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen (London, Paris, Zürich) mitarbeiten, regelmäßig die Gruppentreffen besuchen und an dem in Deutschland stattfindenden Veranstaltungsprogramm der sdw teilnehmen kann. Das Semester, in dem der Bewerber aufgenommen würde, zählt dabei mit. Für die Förderung eines viersemestrigen Masterstudiengangs bedeutet dies, dass Sie sich vor Beginn des Masterstudiums bewerben müssen, so dass wir Sie im ersten Semester aufnehmen könnten.
- Zum Bewerbungszeitpunkt sind alle Leistungsnachweise vorzulegen, die Sie bis dahin erhalten haben. Zu mindestens drei Leistungsnachweisen benötigen wir zusätzliche Informationen:
a) drei aktuelle Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER b) zu drei Leistungsnachweisen jeweils eine fachliche Einschätzung durch einen Hochschullehrer. - Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung keine benoteten Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ein.
- "Schülerstudenten", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben, können die fachlichen Einschätzungen von Lehrern ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ersetzen.
- Studierende im ersten Semester, die keine drei fachlichen Einschätzungen durch Hochschullehrer erbringen können, können diese im Ausnahmefall ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von ehemaligen Lehrern ersetzen.
- Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden. Nach einem Bachelorstudiengang kann nur ein Masterstudium, nicht aber ein Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang gefördert werden.
- Die Förderung eines vollständigen Studiums im Ausland ist nur an den sdw-Standorten in London, Paris, Zürich und im grenznahen Ausland mit Anbindung an eine deutsche Stipendiatengruppe möglich. Siehe dazu auch FAQ.
- Eine Bewerbung um Aufnahme in die Studienförderung des Studienförderwerks ist nur einmal möglich. Studierende, die bereits für die Förderung im allgemeinen Programm des Studienförderwerks abgelehnt wurden, können sich nicht um eine Aufnahme in die Förderung des Studienkollegs bewerben.
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr Abitur nicht in Deutschland erworben haben, werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt.
Bewerbungsfristen:- Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier volle Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Bei gestuften Studiengängen zählt die gesamte verbleibende Studiendauer (Bachelor und Master). Relevant sind die Fachsemester, nicht die Hochschulsemester.
- Bewerber, die durch die sdw noch nicht in einem Bachelorstudiengang gefördert worden sind, müssen sich um eine Förderung im Masterstudiengang noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben. Die Bewerbung sollte so geplant werden, dass die mögliche Teilnahme am Assessment Center (im April oder November) am Anfang des ersten Semesters liegt. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung beim Vertrauensdozenten noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. die Zusage für den Masterstudiengang vorliegt, können diese Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt des Assessment Centers nachgereicht werden.
Bewerbungsablauf:- Bewerbungen erfolgen grundsätzlich über unsere Vertrauensdozentinnen bzw. –dozenten. Bitte erfragen Sie bereits zum Semesterbeginn bei dem für Sie zuständigen Vertrauensdozenten, wann Sie Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens einreichen müssen und in welchem Zeitraum die Vorauswahlgespräche stattfinden werden.
- Senden Sie die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen an den nächstgelegenen Vertrauensdozenten. Studierende, die eine Masterförderung anstreben, bewerben sich über den nächstgelegenen Vertrauensdozenten ihrer künftigen Hochschule. Wenn die künftige Hochschule noch nicht feststeht, bewerben Sie sich über den nächstgelegenen Vertrauensdozenten Ihres aktuellen Aufenthaltsorts. (Kontaktdaten s. Link "Stipendiatengruppen/Vertrauensdozenten" in der rechten Spalte)
- Bei positivem Votum durch den Vertrauensdozenten erhalten Sie eine Einladung zu einem Vorgespräch am regionalen Standort.
- Bei erneut positivem Votum durch den Vertrauensdozenten erhalten Sie eine Einladung zum zentralen Auswahlverfahren nach Berlin (Assessment Center, 2 Termine pro Jahr).
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