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Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, das Bewerbungsverfahren und den Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie sich in der rechten Box als PDF herunterladen. Ebenfalls in der rechten Spalte finden Sie einen Link zur Seite mit der Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten.
Formale Voraussetzungen- Gefördert werden können deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland zur Promotion zugelassen sind.
- Promovierende können von der sdw nur gefördert werden, wenn sie mindestens zwei Drittel ihrer Promotionsförderzeit aktiv in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen (London, Paris, Schweiz) mitarbeiten, regelmäßig die Gruppentreffen besuchen und an dem in Deutschland stattfindenden Veranstaltungsprogramm der sdw teilnehmen.
- Wird die Promotion an einer ausländischen Hochschule in der EU oder in der Schweiz durchgeführt, ist dies besonders zu begründen. Zur Bewerbung bei einer vollständigen Promotion im Ausland siehe auch FAQ.
- Kumulative Promotionen können gefördert werden.
- Strukturierte Promotionsprogramme können gefördert werden, wenn eine Promotionszulassung vorliegt und nachweislich von Beginn an Arbeiten an der Promotion erfolgen. Bitte erläutern Sie dies in Ihrem Zeitplan und legen Sie das Promotionsprogramm Ihrer Bewerbung bei.
- Im unmittelbaren Zusammenhang mit einer angestrebten Promotionszulassung stehende Qualifizierungsphasen können bei Bewerbern, die in der Studienzeit noch nicht von der sdw gefördert wurden (externe Bewerber), nicht gefördert werden.
- Eine Förderung ist nicht möglich, wenn der/die Promovierende für denselben Zweck bereits eine andere Förderung erhält.
- Eine Förderung ist nicht möglich während eines Ausbildungsganges oder einer beruflichen Einführung, sofern diese Ausbildung nicht für die Promotion unterbrochen ist.
- Eine Förderung ist ebenso dann nicht möglich, wenn der/die Promovierende mehr als 10 Stunden wöchentlich einer vergüteten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre nachgeht oder mehr als 5 Stunden wöchentlich in anderer Form erwerbstätig ist.
- Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Angerechnet werden können abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Wehr- oder Ersatzdienst, Ausfallzeiten aufgrund chronischer Krankheit, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.
- Bewerberinnen und Bewerber müssen am Beginn des Promotionsvorhabens stehen. Eine reine Abschlussförderung bieten wir nicht an. Zwischen möglicher Aufnahme in die sdw und geplantem Abschluss der Promotion müssen bei Bewerbern, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden (interne Bewerber), mindestens 13 Monate liegen. Bei Bewerbern, die zuvor noch nicht von der sdw gefördert wurden (externe Bewerber), muss die Förderzeit ab Aufnahme in die Promotionsförderung mindestens 18 Monate betragen.
- Alle Bewerberinnen und Bewerber sollten nach Möglichkeit einen nicht-touristischen Auslandsaufenthalt (Praktikum oder Studium, nicht aber Sprachkurse) nach Abschluss der Schulzeit nachweisen können.
- Eine Bewerbung um Aufnahme in die Promotionsförderung des Studienförderwerks ist nur einmal möglich.
Bewerbungsablauf- Im Gegensatz zu den Bewerbern um eine Studienförderung senden Promovierende ihre Bewerbungsunterlagen direkt an die sdw.
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die während ihres Studiums noch nicht durch die sdw gefördert wurden (externe Bewerber) entscheidet die schriftliche Bewerbung über die Einladung zum zentralen Auswahlverfahren (Assessment-Center, 2 Termine pro Jahr).
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden (interne Bewerber) entscheidet die schriftliche Bewerbung direkt - ohne erneute Teilnahme am Assessment-Center - über die Aufnahme in die Promotionsförderung.
Einsendeschluss für Bewerbungsunterlagen (es gilt jeweils das Datum des Poststempels)
Einsendeschluss für externe Bewerberinnen und Bewerber (Graduierte, die während ihres Studiums nicht vom Studienförderwerk der sdw gefördert wurden):
15. Februar
15. August
Einsendeschluss für interne Bewerberinnen und Bewerber (Graduierte, die bereits während ihres Studiums vom Studienförderwerk der sdw gefördert wurden):
15. Februar
15. Juni
15. Oktober
Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden.
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