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FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren des Studienförderwerks und zu den finanziellen Leistungen. Über die Auswahlliste können Sie zuvor das Thema, zu welchem Sie eine Frage haben, eingrenzen.

Was kann gefördert werden? Wer kann sich bewerben?


Werden bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze Ausnahmen gemacht?

Nein, Ausnahmeregelungen sind leider nicht möglich. Die Mindestförderdauer für Studierende beträgt vier Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit des besuchten Studiengangs bzw. des angestrebten Abschlusses.

Muss ich mich als Lehramtsstudierende/Lehramtsstudierender beim Studienkolleg bewerben?

Nein. Wenn Sie auf Lehramt studieren, haben Sie die Wahl: Sie können sich entweder um einen Platz im Studienkolleg oder um die Aufnahme in das allgemeine Förderprogramm des Studienförderwerks bewerben. Eine Bewerbung bei beiden Programmen ist allerdings nicht möglich.

Kann ich mich um die Förderung eines Masterstudiums bewerben?

Ja, allerdings können Masterstudiengänge ohne vorherige Förderung in einem Bachelor-Studiengang nur gefördert werden, wenn die verbleibende Regelstudienzeit bei Aufnahme in die sdw noch vier Semester beträgt und wenn Bewerberinnen und Bewerber die Altersgrenze (s. u.) nicht überschreiten. Um eine Förderung im Masterstudiengang müssen sich Interessenten noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben, d. h. sie befinden sich zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens (Mai oder November) im ersten Semester des Masterstudiums. Achtung: Die Präsenzzeit in einer Stipendiatengruppe beträgt mindestens drei Semester!

Kann ich mich bewerben, wenn ich mich schon in den letzten Semestern des Bachelorstudiums befinde und ein Masterstudium anschließen möchte?

Ja. Allerdings muss das Masterstudium zeitlich direkt nach dem Bachelorabschluss aufgenommen werden. Planen Sie eine längere Pause zwischen den beiden Studiengängen, so ist die Bewerbung erst zu Beginn des Masterstudiums möglich. Das Masterstudium muss sich dann auf vier Semester erstrecken. Achtung: Die Präsenzzeit in einer Stipendiatengruppe beträgt mindestens drei Semester!

Können außer Masterstudiengängen auch andere Zweit- oder Aufbaustudiengänge gefördert werden?

Nein.

Kann ich mich bewerben, wenn ich an einer Fernhochschule/Fernuni studiere?

Eine Bewerbung bzw. Förderung ist möglich, wenn es sich um ein Vollzeitstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule handelt. Die Studierenden müssen zudem räumlich in der Lage sein, am Förderprogramm der sdw teilzunehmen.

Kann ich mich bewerben, wenn ich an einer Berufsfachschule studiere?

Nein, die sdw kann nur Studierende fördern, die an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind.

Kann ich mich schon mit dem Abiturzeugnis zum Studienbeginn bewerben?

Ja. Der Bewerbung ist eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses beizufügen sowie ein Lehrergutachten. So genannte "Schülerstudenten", also Studienanfänger, die bereits in der Schulzeit Kurse an der Hochschule besucht haben, können in der Regel bereits drei benotete Leistungsnachweise aus dem Studium beifügen, so dass in ihrem Fall die Lehrergutachten entfallen. Ein Leistungsnachweis aus dem Studium ersetzt ein Lehrergutachten.

Zählen bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze die Fachsemester oder die Hochschulsemester?

Es zählt die auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesene Fachsemesterzahl. Die Anzahl der Hochschulsemester kann durchaus nach oben abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Urlaubssemester genommen wurden.

Kann ich mich um die Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums bewerben?

Die sdw fördert Auslandsauslandsaufenthalte von Studierenden oder Promovierenden, die das reguläre Auswahlverfahren der sdw durchlaufen haben und als Stipendiaten in die Förderung aufgenommen worden sind. Auslandsaufenthalte von Studierenden, die keine Stipendiaten der sdw sind, können nicht gefördert werden. Achtung: Die Präsenzzeit in einer Stipendiatengruppe beträgt mindestens drei Semester!

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich ein Vollstudium oder eine vollständige Promotion im Ausland absolviere?

Dies ist bei Studium bzw. Promotion im EU-Ausland oder in der Schweiz möglich, wenn eine aktive Mitarbeit in einer der regionalen Stipendiatengruppen im Ausland (London, Paris, Schweiz) oder einer Stipendiatengruppe in Deutschland sowie die Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm der sdw gewährleistet sind.

Studierende, die dauerhaft an einer ausländischen Hochschule außerhalb der EU oder der Schweiz immatrikuliert sind, können nicht gefördert werden. Ausnahmen sind lediglich möglich für Studierende, die bereits während eines Bachelorstudiums von der sdw gefördert worden sind und die danach ein maximal zweisemestriges Masterstudium an einer ausländischen Hochschule außerhalb der EU oder der Schweiz absolvieren.

Promovierende, die dauerhaft an einer ausländischen Hochschule außerhalb der EU oder der Schweiz promovieren, können nicht gefördert werden.

Bitte gehen Sie bei einer Bewerbung vom EU-Ausland oder der Schweiz aus auf die folgenden Fragen ein:

1) In welcher regionalen in- oder ausländischen Stipendiatengruppe (London, Paris, Schweiz) der sdw wollen Sie vom Ausland aus aktiv mitarbeiten? (Studierende richten an diese regionale Stipendiatengruppe bitte auch ihre Bewerbung. Promovierende senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte direkt an die sdw)

2) Die aktive Mitarbeit in einer regionalen Stipendiatengruppe umfasst die regelmäßige Teilnahme an den (monatlichen) Gruppentreffen sowie die Partizipation an den Gruppenaktivitäten. Wie stellen Sie diese aktive Mitarbeit vom Ausland aus sicher?

3) Die Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm der sdw umfasst den Besuch von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sowie den einmaligen Besuch einer einwöchigen Akademie. Diese Veranstaltungen finden in der Regel in Deutschland statt. Wie stellen Sie vom Ausland aus Ihre Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm der sdw sicher?

4) Nur bei Promovierenden: Bitte begründen Sie im Bewerbungsformular, warum Sie die Promotion an der ausländischen Hochschule Ihrer Wahl und nicht im Inland durchführen.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich eine Behinderung habe?

Selbstverständlich. Wir erwarten lediglich, dass Sie grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme am Förderprogramm bereit sind. Wir tun stets unser Bestes, um Schwierigkeiten bei der Teilnahme an unseren Veranstaltungen aus dem Wege zu räumen.

Kann ich mich als Doktorand um einen Druckkostenzuschuss bewerben?

Druckkostenzuschüsse gehören nicht zu den Förderleistungen der sdw.

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

Bewerberinnen und Bewerber für die Studien- oder Promotionsförderung sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Angerechnet werden abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Ausfallzeiten aufgrund chronischer Krankheit, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.

Kann ich mich um eine Studien- bzw. Promotionsabschlussförderung bewerben?

Nein, denn eine reine Abschlussförderung würde den Förderzielen der sdw widersprechen. Der sdw ist sehr daran gelegen, Studierende und Promovierende zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Förderung aufzunehmen, um sie dann bis zum Ende von Studium oder Promotion mit einem breit gefächerten Förderprogramm zu begleiten.

Kann ich zeitgleich durch mehrere Begabtenförderwerke gefördert werden?

Nein. Die sdw trennt nicht zwischen ideeller und materieller Förderung: Wer bei der sdw Stipendiat/in sein möchte, muss das Stipendium von ihr beziehen und an der ideellen Förderung teilnehmen. Eine zeitgleiche ideelle und/oder finanzielle Förderung durch ein anderes Begabtenförderwerk ist nicht möglich.

Fördert die sdw auch hochbegabte Kinder?

Nein. In ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann fördert die sdw nur begabte Studierende und Promovierende.

Kann man sich bei der sdw um die Förderung von (sozialen) Projekten bewerben?

Die sdw vergibt keine Spenden oder Förderbeträge für fremde Projekte. Ihre Mittel investiert die sdw ausschließlich in Programme und Projekte, die sie selbst - ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern - verantwortet und umsetzt.

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Es sind noch Fragen offen geblieben? Dann wenden Sie sich bitte an das:

Studienförderwerk
Tel.: 030 / 20 33 15 40
Fax: 030 / 20 33 15 55
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