Home | Kontakt | Impressum & Disclaimer | ![]() |
||
StudienförderungDie Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 59 Euro/Monat und eine Kinderbetreuungspauschale von monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind gezahlt werden. Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Werden zwei Studiengänge parallel absolviert, wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich. Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:
Informationen zu StudiengebührenNach unseren Informationen befreien folgende Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke, zu denen die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen: Bayreuth, Universität Zudem können sich sdw-Stipendiaten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen der sdw mit ausgewählten privaten Hochschulen um den Erlass von Studiengebühren an folgenden Standorten bewerben: |
Suche:
|
|
|
© Stiftung der Deutschen Wirtschaft
|
||