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Studienförderung

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Studierende ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzlich wird ein einkommensunabhängiges Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gezahlt.

  • Stipendium (Förderhöchstsatz): 525 Euro/Monat (ab 1.10.2008: 585 Euro/Monat)
  • Büchergeld: 80 Euro/Monat
  • Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Werden zwei Studiengänge parallel absolviert, wird bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Eine Verlängerung der Förderzeit ist in begründeten Fällen in engem Rahmen möglich.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:

  • Zuschläge zum Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Reisekostenzuschuss
  • Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
  • anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
  • Übernahme von Council-Gebühren

Informationen zu Studiengebühren

Nach unseren Informationen befreien folgende Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der elf Begabtenförderwerke, zu denen die sdw gehört, auf Antrag und ohne weitere Leistungsprüfung von den Studienbeiträgen:

Bayreuth, Universität
Eichstatt, Katholische Universität
Frankfurt/Main, Universität
Freiburg, Universität
Heidelberg, Pädagogische Hochschule
Hof, Fachhochschule
Köln, Fachhochschule für Musik
Konstanz, Universität
Ludwigsburg, Filmakademie
München, Fachhochschule
Nürtingen-Geislingen, Fachhochschule für Wirtschaft und Umwelt
Passau, Universität
Tübingen, Universität

Zudem können sich sdw-Stipendiaten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen der sdw mit ausgewählten privaten Hochschulen um den Erlass von Studiengebühren an folgenden Standorten bewerben:

Murmann School of Global Management and Economcis (s. Link)
CDI - Collège des Ingénieurs (s. Link)
Hertie School of Governance (s. Link)
Zeppelin University (s. Link)

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