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Promotionsförderung

Die Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Promovierende ist abhängig von der Einkommenssituation der Stipendiatin/des Stipendiaten. Zusätzlich zum Stipendium wird eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährt.

  • Stipendium (Förderhöchstsatz): 1050 Euro/Monat
  • Forschungskostenpauschale: 100 Euro/Monat
  • Familienzuschlag: 155 Euro/Monat

Doktoranden werden in dem von ihnen beantragten Zeitraum gefördert, grundsätzlich zunächst bis zu einer Dauer von 2 Jahren. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von maximal 3 Jahren möglich.

Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:

  • Zuschläge zum Stipendium während der Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Reisekostenzuschuss
  • Zuschüsse zur Auslandskrankenversicherung
  • anteilige oder volle Übernahme von Sprachkursgebühren
  • Übernahme von Council-Gebühren

 

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