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PromotionsförderungDie Höhe des ausgezahlten Stipendiums für Promovierende ist abhängig von der Einkommenssituation der Stipendiatin/des Stipendiaten. Zusätzlich zum Stipendium wird eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährt.
Doktoranden werden in dem von ihnen beantragten Zeitraum gefördert, grundsätzlich zunächst bis zu einer Dauer von 2 Jahren. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von maximal 3 Jahren möglich. Mögliche Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalten:
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