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Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, unsere Bewerbungsfristen und den Bewerbungsablauf.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie sich in der rechten Box herunterladen. Ebenfalls in der rechten Spalte finden Sie einen Link zur Seite mit der Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten.
Formale Voraussetzungen
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengängen, - die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes besitzen oder
- die nach § 8 BAfÖG förderungsberechtigt sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Angerechnet werden können abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.
Weitere Voraussetzungen sind:- Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
- Vorlage aller Leistungsnachweise, die Sie bis zum Bewerbungszeitpunkt erhalten haben. Zu mindestens drei Leistungsnachweisen benötigen wir zusätzliche Informationen:
a) drei aktuelle Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER b) durch einen Hochschullehrer ausgefüllte fachliche Einschätzungen zu drei Leistungsnachweisen. Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung vor dem Ende des 4. Semesters keine Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen ein (dies gilt zum Beispiel für Studierende in medizinischen Fächern). - Während der Förderzeit mindestens drei Semester Präsenz im Inland, um eine aktive Teilnahme am Förderprogramm zu gewährleisten. Eine Förderung im grenznahen Ausland oder an den sdw-Standorten in London, Paris und Zürich ist abweichend davon jedoch möglich.
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Ländern werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt. Die sdw behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern (z. B. DSH-Prüfung, Zentrale Mittelstufen-Prüfung des Goethe-Instituts, TestDaf-Zertifikat).
- Masterstudiengänge können nur gefördert werden, wenn sie mindestens vier Semester dauern und nach einem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden.
- Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland stattfinden.
- Eine Bewerbung von Lehramtsstudierenden, die bereits für die Förderung im Rahmen des Studienkollegs abgelehnt wurden, ist nicht möglich.
Bewerbungsfristen - Studierende in Diplomstudiengängen an Fachhochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 3. Fachsemesters
- Studierende in Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen an anderen Hochschulen: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters
- Studierende in Bachelor-Studiengängen: Bewerbung bis zum Ende des 2. Fachsemesters
- Studierende in Bachelor-Studiengängen mit anschließendem Masterstudiengang: Bewerbung bis zum Ende des 4. Fachsemesters im BA, wenn direkt nach dem BA ein MA geplant ist
- Um eine Förderung im Masterstudiengang müssen sich Interessenten noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben, d.h. sie befinden sich zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens (Mai oder November) im ersten Semester.
- "Schülerstudenten", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben: Bewerbung im Abiturjahr
Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist die Fachsemesterzahl des Studienfachs relevant, das zuerst aufgenommen worden ist.
Bewerbungsablauf- Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen, anschließend Sendung der Unterlagen an den nächstgelegenen Vertrauensdozenten (Kontaktdaten s. Stipendiatengruppen)
- Vereinbarung eines Vorgesprächs mit dem Vertrauensdozenten noch während der laufenden Vorlesungszeit
- Im Falle eines positiven Votums seitens des Vertrauensdozenten: Einladung zum zentralen Auswahlverfahren nach Berlin (Assessment-Center, 2 Termine pro Jahr)
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