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Bewerbungen von Schülerstudenten

Abiturienten, die parallel zum Schulbesuch Anfängervorlesungen und -übungen an einer Hochschule besucht haben, eröffnen wir die Möglichkeit, sich bereits zum ersten regulären Studiensemester um eine Aufnahme in die Förderung zu bewerben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Besuch von Anfängervorlesungen und -übungen parallel zum Schulbesuch
  • Vorlage von mindestens drei benoteten Hochschul-Leistungsnachweisen zum Zeitpunkt der Bewerbung. Ersatzweise können auch Nachweise über "bestandene" Prüfungen eingereicht werden, wenn die zuständigen Hochschulprofessoren eine Einschätzung der erbrachten Leistungen in Relation zum durchschnittlichen Leistungsstand des Fachbereichs abgeben.
  • Vorlage des Abiturzeugnisses

Die Bewerbung kann direkt nach Erlangung der Hochschulreife erfolgen. Beispiel: Wenn Sie im Frühjahr die Abiturprüfungen absolvieren und im selben Jahr zum Wintersemester Ihr Studium aufnehmen, können Sie sich zum Herbst-Auswahlverfahren dieses Jahres bewerben.

Das Verfahren

Das Bewerbungsverfahren gleicht dem regulären Bewerbungsverfahren für Studierende:

  • Die Bewerbungsunterlagen werden bei dem in der Region tätigen Vertrauensdozenten der sdw eingereicht (s. Stipendiatengruppen).
  • Nach einem Vorauswahlgespräch und der Sichtung der Bewerbungsunterlagen spricht der Vertrauensdozent eine Empfehlung über die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren aus.
  • Ist die Bewerbung erfolgreich, setzt die reguläre Förderung durch die sdw bereits mit dem Beginn des ersten vollwertigen Studiensemesters ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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