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Promotionsförderung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, das Bewerbungsverfahren und den Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie sich in der rechten Box als PDF herunterladen. Ebenfalls in der rechten Spalte finden Sie einen Link zur Seite mit der Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten.

Formale Voraussetzungen

  • Gefördert werden können deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.
  • Promotionsvorhaben können nur dann von der sdw gefördert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Promotionsförderzeit im Inland verbracht werden. Ausnahmen gelten für die sdw-Auslandsstandorte in London, Paris, Madrid und in der Schweiz sowie in begründeten Fällen für den Aufenthalt im grenznahen Ausland.
  • In Ausnahmefällen ist auch die Förderung einer im unmittelbaren Zusammenhang mit der angestrebten Promotionszulassung stehenden kurzen Qualifizierungsphase möglich. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vor einer Bewerbung an die sdw-Geschäftsstelle.
  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn der/die Promovierende für denselben Zweck bereits eine andere Förderung erhält.
  • Eine Förderung ist ebenso dann nicht möglich, wenn der/die Promovierende mehr als 10 Stunden wöchentlich einer vergüteten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre nachgeht oder mehr als 5 Stunden wöchentlich in anderer Form erwerbstätig ist.
  • Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Angerechnet werden können abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen am Beginn des Promotionsvorhabens stehen. Eine reine Abschlussförderung bieten wir nicht an. Zwischen möglicher Aufnahme in die sdw und geplantem Abschluss der Promotion müssen bei Bewerbern, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden (interne Bewerber) mindestens 13 Monate liegen. Bei Bewerbern, die zuvor noch nicht von der sdw gefördert wurden (externe Bewerber), muss die Förderzeit ab Aufnahme in die Promotionsförderung mindestens 18 Monate betragen.
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber sollten nach Möglichkeit einen nicht-touristischen Auslandsaufenthalt (Praktikum oder Studium, nicht aber Sprachkurse) nach Abschluss der Schulzeit nachweisen können.

Bewerbungsablauf

  • Im Gegensatz zu den Bewerbern um eine Studienförderung senden Promovierende ihre Bewerbungsunterlagen direkt an die sdw.
  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die während ihres Studiums noch nicht durch die sdw gefördert wurden (externe Bewerber) entscheidet die schriftliche Bewerbung über die Einladung zum zentralen Auswahlverfahren (Assessment-Center, 2 Termine pro Jahr).
  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden (interne Bewerber) entscheidet die schriftliche Bewerbung direkt - ohne erneute Teilnahme am Assessment-Center - über die Aufnahme in die Promotionsförderung.

Einsendeschluss für Bewerbungsunterlagen (es gilt jeweils das Datum des Poststempels)

Einsendeschluss für externe Bewerberinnen und Bewerber (Graduierte, die während ihres Studiums nicht von der sdw gefördert wurden):

15. Februar

15. August

Einsendeschluss für interne Bewerberinnen und Bewerber (Graduierte, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert worden sind):

15. Februar

15. Juni

15. Oktober

Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden.

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