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FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren des Studienförderwerks und zu den finanziellen Leistungen. Über die Auswahlliste können Sie zuvor das Thema, zu welchem Sie eine Frage haben, eingrenzen.

Spezielle Fragen von Promotionsbewerbern


Müssen Promotionsbewerber zwingend einen "nicht touristischen" Auslandsaufenthalt nachweisen?
Auslandserfahrungen bzw. interkulturelle Erfahrungen sind erwünscht. Fehlen diese Erfahrungen, stellt dies jedoch kein Ausschlusskriterium dar.
Was ist ein "nicht touristischer" Auslandsaufenthalt?
Unter einem nicht touristischen Auslandsaufenthalt verstehen wir: Studium/Praktikum im Ausland, Soziales Jahr, Zivildienst, private gesellschaftliche Projekte. Als touristischen Auslandsaufenthalt verstehen wir dagegen Aufenthalte, die der reinen Erholung dienen oder die ausschließlich das Bereisen des Landes zum Zweck haben.
Wie lang darf das Exposé sein?
Die Kurzfassung des Exposés darf 3 DIN A 4-Seiten mit maximal 1.400 Wörtern oder 9.550 Zeichen inkl. Leerzeichen, Überschrift, Fußnoten etc. nicht überschreiten. Für den Umfang des zusätzlichen ausführlichen Exposés gibt es keine formale Beschränkung. Üblich ist eine Länge zwischen 10 und 20 Seiten.
Kann das Exposé/und oder die Kurzfassung auf Englisch abgefasst sein?
Ja. Exposés oder Kurzfassungen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch sind hingegen nicht möglich.
Was soll das Exposé umfassen?
Die Kurzfassung des Exposés soll den Kern des Exposés wiedergeben, also insbesondere folgende Aspekte enthalten: kurze Zusammenfassung zu Themen- und Fragestellung, Erläuterung der wissenschaftlichen Relevanz des Vorhabens, Ihr Erkenntnisinteresse, Ihr methodisches Vorgehen und bei einem geplantem Auslandsaufenthalt eine Auskunft über Ort und Dauer.
Von wem sollen bei Promotionsbewerbungen die Gutachten verfasst werden?
Gutachter müssen Hochschullehrer aus dem Fach der Promotion oder einem verwandten Fach sein. Eines der beiden Gutachten muss vom Erstbetreuer oder der Erstbetreuerin der Dissertation stammen.
Können die Gutachten auf Englisch abgefasst sein?
Ja. Gutachten in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch sind hingegen nicht möglich.
Müssen die Gutachterfragebögen ausgefüllt werden oder sind auch separate Texte möglich?
Es können auch separate Texte als Gutachten eingereicht werden. In jedem Falle sind aber die auf den Gutachterbögen gestellten Fragen zu beantworten, außerdem ist unbedingt eines der vier möglichen Gesamturteile explizit abzugeben. Sollte ein frei formatierter Text als Gutachten eingereicht werden, empfehlen wir deswegen dringend, die einzelnen Fragen des Gutachterbogens nochmals anzugeben und somit als Gliederung zu verwenden.
Was gilt als Zulassung zur Promotion?
Hier gibt es drei Varianten: a) Sie können eine formale Bestätigung Ihrer Hochschule über die Zulassung zur Promotion vorlegen. b) Sie können eine formale Bestätigung darüber vorlegen, dass Sie in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert sind. c) Sie können eine formale Bestätigung darüber vorlegen, dass Sie alle Voraussetzungen und Leistungen für eine Promotion erfüllt haben und das Promotionsverfahren mit dem Einreichen Ihrer Dissertation eröffnet werden kann.
Können sich Fachhochschulabsolventen bewerben, die für die formale Zulassung zur Promotion eine Qualifizierungsphase absolvieren?
In Ausnahmefällen ist bei Bewerbern, die bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden, auch die Förderung einer im unmittelbaren Zusammenhang mit der angestrebten Promotionszulassung stehenden kurzen Qualifizierungsphase möglich. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vor einer Bewerbung an die sdw-Geschäftsstelle.
Wann beginnt die Förderung?
In der Regel beginnt die Förderung bald nach dem Auswahlverfahren. Die Auswahlverfahren für externe Bewerber, das heißt solche, die nicht bereits während ihres Studiums von der sdw gefördert wurden, finden üblicherweise Anfang November und Anfang Mai eines jeden Jahres statt. Bald heißt, dass die Förderung 1-2 Monate nach dem Auswahlverfahren mit dem 1. Kalendertag des Monates einsetzt.

Es sind noch Fragen offen geblieben? Dann wenden Sie sich bitte an das:

Studienförderwerk
Tel.: 030 / 20 33 15 40
Fax: 030 / 20 33 15 55
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