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FAQAuf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren des Studienförderwerks und zu den finanziellen Leistungen. Über die Auswahlliste können Sie zuvor das Thema, zu welchem Sie eine Frage haben, eingrenzen.
Fragen zu finanziellen Leistungen
Wie hoch sind das Stipendium und das Büchergeld?
Die Höhe der Stipendien richtet sich nach den Richtlinien des BMBF. Der Höchstsatz für Stipendiaten der Studienförderung beläuft sich auf 525 Euro (abhängig vom Einkommen der Eltern). Hinzu kommt ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 80 Euro. Bei Promovierenden beläuft sich der Höchstsatz auf 920 Euro (abhängig vom eigenen Einkommen). Hinzu kommt eine einkommensunabhängige Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro. Stipendiaten der Studien- und der Promotionsförderung können ggf. einen Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro beantragen.
Werden von der sdw Studiengebühren übernommen?
Studiengebühren im Inland können von der sdw nicht übernommen werden. Eine Erstattung von Studiengebühren im Ausland wird von der sdw angestrebt, ist jedoch abhängig von der jeweiligen Mittellage.
Werden Sprachkurse gefördert?
Die sdw fördert nur Sprachkurse (außer Englisch) von Studierenden oder Promovierenden, die das reguläre Auswahlverfahren der sdw durchlaufen haben und als Stipendiaten in die Förderung aufgenommen worden sind. Sprachkurse werden nur im Ausland gefördert und sollen der Vorbereitung eines Auslandsstudiums/-praktikums dienen.
Werden Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung von der sdw übernommen?
Behandlungskosten, die in EU-Ländern entstehen, werden von den deutschen Krankenkassen auf Antrag übernommen. Beiträge zu Krankenversicherungen für das außereuropäische Ausland werden von der sdw nur übernommen, wenn diese zusätzliche Absicherung von den entsprechenden Institutionen im Ausland (Universitäten oder Unternehmen) ausdrücklich gefordert wird. Die sdw übernimmt nur Beiträge von Studierenden oder Promovierenden, die das reguläre Auswahlverfahren der sdw durchlaufen haben und als Stipendiaten in die Förderung aufgenommen worden sind.
Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss bei Auslandsaufenthalten?
Die Auslandszuschläge und Reisekostenzuschläge für Stipendiaten der sdw werden nach Vorgaben des BMBF bemessen. Die Zuschläge variieren in ihrer Höhe je nach Zielland, nach Aufenthaltsdauer und nach Förderungsart (Studienförderung oder Promotionsförderung). |
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