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FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren des Studienförderwerks und zu den finanziellen Leistungen. Über die Auswahlliste können Sie zuvor das Thema, zu welchem Sie eine Frage haben, eingrenzen.

Was kann gefördert werden? Wer kann sich bewerben?


Kann ich mich um die Förderung eines Zweit- oder Aufbaustudiums bewerben?
Zweit- oder Aufbaustudiengänge werden von der sdw nicht gefördert, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland stattfinden.
Kann ich mich um die Förderung eines Masterstudiums bewerben?
Ja. Um eine Förderung im Masterstudiengang müssen sich Interessenten noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben, d.h. sie befinden sich zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens (Mai oder November) im ersten Semester.
Kann ich mich um die Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums bewerben?
Die sdw fördert Auslandsauslandsaufenthalte von Studierenden oder Promovierenden, die das reguläre Auswahlverfahren der sdw durchlaufen haben und als Stipendiaten in die Förderung aufgenommen worden sind. Auslandsaufenthalte von Studierenden, die keine Stipendiaten der sdw sind, können nicht gefördert werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich an einer Fernhochschule/Fernuni studiere?
Eine Bewerbung bzw. Förderung ist möglich, wenn es sich um ein Vollzeitstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule handelt. Die Studierenden müssen zudem räumlich in der Lage sein, am Förderprogramm der sdw teilzunehmen.
Kann ich mich bewerben, wenn ich an einer Berufsfachschule studiere?
Nein, die sdw kann nur Studierende fördern, die an einer Hochschule immatrikuliert sind.
Kann ich mich schon vor dem Abitur bei der sdw bewerben?
In der Regel nicht, denn zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens drei benotete Leistungsnachweise aus dem Hochschulstudium vorliegen. Diese Voraussetzung können nur Schüler erfüllen, die schon parallel zum Schulunterricht Vorlesungen und Übungen an der Hochschule besucht und dort Leistungsnachweise erworben haben. Diese so genannten "Schülerstudenten" können sich schon während ihres Abiturjahres bei der sdw bewerben.
Zählen bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze die Fachsemester oder die Hochschulsemester?
Es zählt die auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesene Fachsemesterzahl. Die Anzahl der Hochschulsemesterzahl kann durchaus nach oben abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Urlaubssemester genommen wurden.
Werden bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze Ausnahmen gemacht?
Nein, Ausnahmeregelungen sind leider nicht möglich.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich ein Vollstudium im Ausland absolviere?
Da eine Förderung durch die sdw eine regelmäßige Teilnahme am Förderprogramm voraussetzt, werden Vollstudiengänge im Ausland nur in grenznahen Regionen gefördert. Für die Länder Frankreich und Großbritannien gilt eine Ausnahmeregelung, da die sdw in Paris und London aktive Stipendiatengruppen aufgebaut hat.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich eine Behinderung habe?
Selbstverständlich. Wir erwarten lediglich, dass Sie grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme am Förderprogramm bereit sind. Wir tun stets unser Bestes, um mögliche Handicaps für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen aus dem Wege zu räumen.
Kann ich mich als Doktorand um einen Druckkostenzuschuss bewerben?
Druckkostenzuschüsse gehören nicht zu den Förderleistungen der sdw.
Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Angerechnet werden können abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.
Kann ich mich um eine Studien- bzw. Promotionsabschlussförderung bewerben?
Nein, denn eine reine Abschlussförderung würde den Förderzielen der sdw widersprechen. Der sdw ist sehr daran gelegen, Studierende und Promovierende zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aufzunehmen, um sie dann bis zum Ende von Studium oder Promotion mit einem breit gefächerten Förderprogramm zu begleiten.
Kann ich mich bei der sdw auch nur um eine ideelle Förderung bewerben, wenn ich parallel schon von einen anderen Werk gefördert werde?
Eine rein ideelle Förderung bei der sdw ist nicht möglich. Wer bei der sdw Stipendiat/in sein möchte, muss auch das Stipendium von ihr beziehen. Wenn ein anderes Werk unter diesen Bedingungen bereit ist, die Stipendiatin/ den Stipendiaten zusätzlich auch noch in die eigene ideelle Förderung aufzunehmen, (so dass der Stipendiat ideell doppelt gefördert wird), steht dem aus Sicht der sdw nichts im Wege.
Fördert die sdw auch hochbegabte Kinder?
In ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann fördert die sdw nur begabte Studierende und Promovierende. Eine Förderung hochbegabter Kinder entspricht nicht dem in der Satzung formulierten Stiftungszweck.
Kann man sich bei der sdw um die Förderung von (sozialen) Projekten bewerben?
Die sdw vergibt keine Spenden oder Förderbeträge für fremde Projekte. Ihre Mittel investiert die sdw ausschließlich in Programme und Projekte, die sie selbst - ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern - verantwortet und umsetzt.

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Es sind noch Fragen offen geblieben? Dann wenden Sie sich bitte an das:

Studienförderwerk
Tel.: 030 / 20 33 15 40
Fax: 030 / 20 33 15 55
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