Home | Kontakt | Impressum & Disclaimer | english

Studienförderung - Studierende

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung, unsere Bewerbungsfristen und den Bewerbungsablauf.

Die Bewerbungsunterlagen können Sie sich in der Box in der rechten Spalte herunterladen. Ebenfalls in der rechten Spalte finden Sie einen Link zur Übersicht über die Standorte der Vertrauensdozenten.

Formale Voraussetzungen:

Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengängen

  • die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz besitzen
  • anderer Herkunft, die in Deutschland nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind
  • mit Migrationshintergrund, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben

und die bereits an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland immatrikuliert sind.

Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Ausfallzeiten aufgrund chronischer Krankheit, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!) können angerechnet werden. Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den entsprechenden Zeitraum.

Zu beachten ist ferner:

  • Studierende können von der sdw nur gefördert werden, wenn sie mindestens drei Semester aktiv in einer der inländischen oder der drei ausländischen Stipendiatengruppen (London, Paris, Schweiz) mitarbeiten, regelmäßig die Gruppentreffen besuchen und an dem in Deutschland stattfindenden Veranstaltungsprogramm der sdw teilnehmen.
  • Zum Bewerbungszeitpunkt sind alle Leistungsnachweise vorzulegen, die Sie bis dahin erhalten haben. Zu mindestens drei Leistungsnachweisen benötigen wir zusätzliche Informationen:
    a) drei aktuelle Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER
    b) durch einen Hochschullehrer ausgefüllte fachliche Einschätzungen zu drei Leistungsnachweisen.
  • Sollten aufgrund Ihrer Studienordnung keine benoteten Leistungsnachweise erteilt werden, reichen Sie bitte ebenfalls drei fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ein.
  • "Schülerstudenten", die bereits während ihrer Schulzeit Leistungsnachweise an der Hochschule erworben haben, können die fachlichen Einschätzungen von Lehrern ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von Hochschullehrern ersetzen.
  • Studierende im ersten Semester, die keine drei fachlichen Einschätzungen durch Hochschullehrer erbringen können, können diese im Ausnahmefall ganz oder teilweise durch fachliche Einschätzungen von ehemaligen Lehrern ersetzen.
  • Ein Masterstudium ohne vorherige sdw-Förderung in einem BA-Studiengang kann nur gefördert werden, wenn die verbleibende Regelstudienzeit bei Aufnahme in die sdw noch mindestens vier Semester beträgt und wenn die Bewerber die Altersgrenze (s.o.) nicht überschreiten.
  • Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden.
  • Die Förderung eines vollständigen Studiums im Ausland ist nur an den sdw-Standorten in London, Paris, Zürich und im grenznahen Ausland mit Anbindung an eine deutsche Stipendiatengruppe möglich. Siehe dazu auch FAQ.
  • Eine Bewerbung um Aufnahme in die Studienförderung der sdw ist nur einmal möglich. Lehramtsstudierende, die bereits für die Förderung im Rahmen des Studienkollegs abgelehnt wurden, können sich nicht um die Aufnahme in das allgemeine Programm des Studienförderwerks bewerben.
  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Ländern werden Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau vorausgesetzt.

Bewerbungsfristen:

  • Studierende müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens vier Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt. Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist das zuerst aufgenommene relevant.
  • Bewerber, die durch die sdw noch nicht in einem Bachelorstudiengang gefördert worden sind, müssen sich um eine Förderung im Masterstudiengang noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben. Die Bewerbung sollte so geplant werden, dass die mögliche Teilnahme am Assessment Center (im Juni oder November) am Anfang des ersten Semesters liegt. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung beim Vertrauensdozenten noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. die Zusage für den Masterstudiengang vorliegt, können diese Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt des Assessment Centers nachgereicht werden.

Bewerbungsablauf:

  • Bewerbungen erfolgen grundsätzlich über unsere Vertrauensdozentinnen bzw. -dozenten. Bitte erfragen Sie bereits zum Ende eines Semesters bei dem für Sie zuständigen (= nächstgelegenen) Vertrauensdozenten, wann Sie Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens einreichen müssen und in welchem Zeitraum die Vorauswahlgespräche stattfinden werden.
  • Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen senden Sie an den entsprechenden Vertrauensdozenten. Studierende, die eine Masterförderung anstreben, bewerben sich über den nächstgelegenen Vertrauensdozenten ihrer künftigen Hochschule. Wenn die künftige Hochschule noch nicht feststeht, bewerben Sie sich über den nächstgelegenen Vertrauensdozenten Ihres aktuellen Aufenthaltsorts. (Kontaktdaten s. Link "Stipendiatengruppen/Vertrauensdozenten" in der rechten Spalte)
  • Bei positivem Votum durch den Vertrauensdozenten erhalten Sie eine Einladung zu einem Vorgespräch am regionalen Standort.
  • Bei erneut positivem Votum durch den Vertrauensdozenten erhalten Sie eine Einladung zum zentralen Auswahlverfahren nach Berlin (Assessment-Center, 2 Termine pro Jahr).
© Stiftung der Deutschen Wirtschaft